Im Februar 2010 wurde die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Ermittlung der HartzIV-Sätze transparanter zu machen. In der Überarbeitung wurden die einzelnen Positionen, die in die Ermittlung mit einfließen, bewertet. Heraus kam eine Erhöhung um EUR 5,- auf EUR 364,- pro Monat. Der Aufschrei der Oppositionsparteien war weit zu hören – sie würde diese Reform im Bundesrat blockieren. …weiterlesen


